Worum geht es?
Die Evaluation untersucht die Masern-Impfnachweispflicht seit 2020. Ergänzend dokumentieren wir den Schriftwechsel mit Behörden und Fragen zu den Zulassungsunterlagen.
Evaluation · Behörden · Zulassung
Die unabhängige Evaluation der Masern-Impfnachweispflicht seit 2020 – ergänzt um Anfragen, Informationstexte und die Antworten der Behörden.
· PDF-Dokument · 7,2 MB
Anlass der Veröffentlichung
Mit Einführung des Masernschutzgesetzes war vorgesehen, den Stand der Umsetzung nach Ablauf des 31. Juli 2021 gemeinsam mit den Ländern zu überprüfen. Dabei sollten nicht allein die Impfquoten betrachtet werden, sondern ebenso der Schutz der Bevölkerung und besonders vulnerabler Personen sowie das Ziel der Masernelimination.
Eine umfassende, öffentlich nachvollziehbare Bilanz dieser Zielerreichung wurde in dieser Form nicht vorgelegt. Die hier veröffentlichte unabhängige Ex-post-Evaluation greift diesen Prüfauftrag auf. Sie untersucht die medizinischen, epidemiologischen, administrativen, finanziellen und verfassungsrechtlichen Wirkungen der Masern-Impfnachweispflicht im Zeitraum 2020 bis 2026 und stellt ihre Grundlagen, Berechnungen und Schlussfolgerungen zur fachlichen und öffentlichen Prüfung bereit.
Die Evaluation untersucht die Masern-Impfnachweispflicht seit 2020. Ergänzend dokumentieren wir den Schriftwechsel mit Behörden und Fragen zu den Zulassungsunterlagen.
Evaluation, Informationstexte und Behördenantworten lassen sich direkt lesen und herunterladen. Die Vorgangsübersicht zeigt, welche Reaktionen vorliegen.
01 · Evaluation & Downloads
Die vollständige Ausarbeitung und ihre kompakte Zusammenfassung stehen unabhängig voneinander zum Lesen und Herunterladen bereit. Die Anlagen zur Evaluation sind auf einer eigenen Seite zugänglich.
Vollständige Ausarbeitung
PDF · 7,2 MB
Kurzfassung · 13 Seiten
PDF · 0,2 MB
02 · Behörden & Antworten
Zur Evaluation gehören die aktuelle Informationskampagne und der Austausch mit den zuständigen Stellen. Hier machen wir die versandten Schreiben, frühere Anfragen und die vorliegenden Behördenantworten im Zusammenhang zugänglich.
Nach Mitteilung der Freiheitskanzlei ist der Versand der sechs aktuellen Informations- und Behördenschreiben am 8. September 2026 erfolgt. Dieser Versandstand beruht auf der Mitteilung des Absenders; einzelne Versandprotokolle sind hier nicht hinterlegt. Versand, bestätigter Zugang und inhaltliche Antwort werden getrennt dokumentiert. Die früheren Eingangsbestätigungen zu den IFG-Anträgen belegen keinen Zugang der neuen September-Schreiben.
Die Bewertungen und Forderungen in den Eingaben geben die Position ihrer Verfasser wieder. Die unabhängige Evaluation ist keine amtliche Veröffentlichung. Die Prüfanregungen dokumentieren offene Fragen und stellen für sich genommen keinen festgestellten Zulassungsmangel dar.
Thema wählen, Vorgang aufklappen: Schreiben und zugehörige Anlagen stehen gemeinsam im Ausgang. Darunter folgen die eingegangenen Antworten. Der Bearbeitungsstand ist bereits in der Übersicht sichtbar.
Hier stehen die IFG-Anträge zur gesetzlichen Evaluation mit den dazu vorliegenden Eingangsbestätigungen sowie die sechs aktuellen Informations- und Behördenschreiben. Nach Mitteilung der Freiheitskanzlei wurden die neuen Schreiben am 8. September 2026 versandt. Bestätigter Zugang und inhaltliche Antworten auf diese neuen Schreiben sind noch nicht dokumentiert.
Der Antrag von Markus Bönig betrifft die Entscheidungsgrundlagen des Masernschutzgesetzes, den Gemeinschaftsschutz, die Prüfung von Alternativen und die angekündigte Evaluation.
Das BMG bestätigt am 31. August 2026 den Eingang des Schreibens vom 9. August 2026 (Geschäftszeichen IFG-Bönig). Eine inhaltliche Auskunft zu den angeforderten Unterlagen enthält die Bestätigung nicht.
Ausgehender IFG-Antrag und behördliche Eingangsbestätigung liegen vor.
09.08.2026 · PDF · 229 KB
Eingang bestätigt
31.08.2026 · PDF · 433 KB
Angefragt werden vorhandene Unterlagen zu Immunität, Impfsurveillance, Ausbruchsdaten und zur Evaluation der gesetzlichen Nachweispflicht.
Das RKI bestätigt am 13. August 2026 den Eingang der Anfrage vom 9. August 2026 und die Bearbeitung unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0008#0026. Eine inhaltliche Auskunft enthält die Bestätigung nicht.
Ausgehender IFG-Antrag und behördliche Eingangsbestätigung liegen vor.
09.08.2026 · PDF · 233 KB
Eingang bestätigt
13.08.2026 · PDF · 346 KB
Das finale Anschreiben übersendet die Evaluation und bittet das Ministerium um fachliche Prüfung, eine methodisch nachvollziehbare Stellungnahme und eine aktuelle Neubewertung der allgemeinen Nachweispflicht.
Der Versand ist nach Mitteilung der Freiheitskanzlei am 8. September 2026 erfolgt. Einzelne Versandprotokolle sind nicht hinterlegt. Ein bestätigter Zugang und eine inhaltliche Antwort auf dieses neue Schreiben sind noch nicht dokumentiert.
Versand am 8. September 2026 laut Mitteilung der Freiheitskanzlei erfolgt. Einzelne E-Mail- oder Fax-Sendeprotokolle sind nicht hinterlegt; der Zugang beim Empfänger ist noch nicht bestätigt.
08.09.2026 · PDF · 394 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Das finale Anschreiben bittet das RKI um wissenschaftliche Prüfung der epidemiologischen Grundlagen, des kausalen Gesetzeseffekts und der weiteren Evaluation sowie um eine methodisch nachvollziehbare Stellungnahme.
Der Versand ist nach Mitteilung der Freiheitskanzlei am 8. September 2026 erfolgt. Einzelne Versandprotokolle sind nicht hinterlegt. Ein bestätigter Zugang und eine inhaltliche Antwort auf dieses neue Schreiben sind noch nicht dokumentiert.
Versand am 8. September 2026 laut Mitteilung der Freiheitskanzlei erfolgt. Einzelne E-Mail- oder Fax-Sendeprotokolle sind nicht hinterlegt; der Zugang beim Empfänger ist noch nicht bestätigt.
08.09.2026 · PDF · 382 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Das finale Anschreiben bittet das PEI um fachliche Prüfung der produkt- und sicherheitsbezogenen Nutzen-Risiko-Grundlagen von MMR/MMRV-Impfungen, insbesondere der ProQuad-Sensitivitätsrechnung.
Der Versand ist nach Mitteilung der Freiheitskanzlei am 8. September 2026 erfolgt. Einzelne Versandprotokolle sind nicht hinterlegt. Ein bestätigter Zugang und eine inhaltliche Antwort auf dieses neue Schreiben sind noch nicht dokumentiert.
Die Eingangsbestätigungen zu den Evaluation-IFG-Anfragen an BMG und RKI stehen im Abschnitt 01. Die PEI-Antworten im Abschnitt 02 betreffen vier andere IFG-Anträge zu Zulassungsunterlagen.
Versand am 8. September 2026 laut Mitteilung der Freiheitskanzlei erfolgt. Einzelne E-Mail- oder Fax-Sendeprotokolle sind nicht hinterlegt; der Zugang beim Empfänger ist noch nicht bestätigt.
08.09.2026 · PDF · 381 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Das finale Anschreiben bittet die Gesundheitsämter, die Evaluation den zuständigen Mitarbeitenden zugänglich zu machen und aktuelle Tatsachenprüfung, Einzelfallaufklärung und Verhältnismäßigkeit in Verfahren nach § 20 IfSG zu berücksichtigen.
Der Versand ist nach Mitteilung der Freiheitskanzlei am 8. September 2026 erfolgt. Einzelne Versandprotokolle sind nicht hinterlegt. Ein bestätigter Zugang und eine inhaltliche Antwort auf dieses neue Schreiben sind noch nicht dokumentiert.
Die früher bereitgestellten Adresslisten bleiben Organisationsmaterial und sind nicht Teil der öffentlichen Dokumentauswahl.
Versand am 8. September 2026 laut Mitteilung der Freiheitskanzlei erfolgt. Einzelne E-Mail- oder Fax-Sendeprotokolle sind nicht hinterlegt; der Zugang beim Empfänger ist noch nicht bestätigt.
08.09.2026 · PDF · 383 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Das finale Fax stellt die Evaluation, ihre zentralen Modellwerte und die daraus vom Autor abgeleiteten Fragen für die individuelle ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung vor. Eine frühere Arbeitsfassung bleibt zum Vergleich im Archiv zugänglich.
Der Versand ist nach Mitteilung der Freiheitskanzlei am 8. September 2026 erfolgt. Einzelne Versandprotokolle sind nicht hinterlegt. Ein bestätigter Zugang und eine inhaltliche Antwort auf dieses neue Schreiben sind noch nicht dokumentiert.
Im Ausgang ist das finale, zweiseitige Fax „MASERNSCHUTZGESETZ: DIE EX-POST-EVALUATION LIEGT VOR“ hinterlegt (Fassung vom 7. September 2026). Die darunter separat angebotene frühere Arbeitsfassung enthält redaktionelle Bearbeitungshinweise; sie ist nicht das aktuelle Fax und kein Versandnachweis.
Versand am 8. September 2026 laut Mitteilung der Freiheitskanzlei erfolgt. Einzelne E-Mail- oder Fax-Sendeprotokolle sind nicht hinterlegt; der Zugang beim Empfänger ist noch nicht bestätigt.
07.09.2026 · PDF · 326 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Zum Vergleich dokumentiert; kein Nachweis eines Versands.
Ohne Datumsangabe · PDF · 212 KB · Lesefassung aus DOCX
Die finale Pressemitteilung stellt die Modellrechnungen, Schlussfolgerungen und Forderungen der Evaluation aus Sicht der Freiheitskanzlei vor und ordnet die produktspezifische Risikosensitivität ausdrücklich ein.
Der Versand ist nach Mitteilung der Freiheitskanzlei am 8. September 2026 erfolgt. Einzelne Versandprotokolle sind nicht hinterlegt. Ein bestätigter Zugang, Veröffentlichungsnachweise und Reaktionen auf diese Pressemitteilung sind noch nicht dokumentiert.
Die PDF nennt im Dokument selbst den 7. September 2026; der bereitgestellte Dateiname trägt das Datum 8. September 2026.
Versand am 8. September 2026 laut Mitteilung der Freiheitskanzlei erfolgt. Einzelne E-Mail- oder Fax-Sendeprotokolle sind nicht hinterlegt; der Zugang beim Empfänger ist noch nicht bestätigt.
07.09.2026 · PDF · 182 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Vier Anträge an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) betreffen den Zugang zu vorhandenen Studien, Bewertungsberichten und Zulassungsakten. Die Antworten vom 31. August 2026 bestätigen die Vorgänge und nennen Voraussetzungen für die weitere Bearbeitung.
Der Antrag fragt nach der ursprünglichen Zulassungsakte, präklinischen und klinischen Studien sowie der Zuordnung der untersuchten Formulierungen und Chargen.
Das PEI fordert eine Antragsbegründung für die Beteiligung Dritter, eine Kostenübernahmezusage und eine Rechnungsadresse an. Es nennt mögliche Gebühren von 30 bis 500 Euro und erläutert, dass eine Drittbeteiligung mehrere Monate beanspruchen kann. Eine abschließende Entscheidung über den Informationszugang ist nicht beigefügt.
Eingang des Anliegens durch die zugeordnete Behördenantwort belegt.
09.08.2026 · PDF · 200 KB
Ergänzungen angefordert
31.08.2026 · PDF · 256 KB
Der Antrag betrifft die wissenschaftliche Evidenzbasis, Kontrollgruppen, die Übertragung von Erkenntnissen aus Vorgängerprodukten und die Sicherheitsbewertung.
Das PEI fordert eine Antragsbegründung für die Beteiligung Dritter, eine Kostenübernahmezusage und eine Rechnungsadresse an. Es nennt mögliche Gebühren von 30 bis 500 Euro und erläutert, dass eine Drittbeteiligung mehrere Monate beanspruchen kann. Eine abschließende Entscheidung über den Informationszugang ist nicht beigefügt.
Für Unterlagen in der Verfügungsbefugnis der EMA verweist das PEI auf eine gesonderte Anfrage bei der EMA.
Eingang des Anliegens durch die zugeordnete Behördenantwort belegt.
09.08.2026 · PDF · 224 KB
Ergänzungen angefordert
31.08.2026 · PDF · 313 KB
Der Antrag betrifft nichtklinische und klinische Evidenz, die Untersuchung der Vierfachkombination, Kontrollgruppen und die Sicherheitsüberwachung.
Das PEI fordert eine Antragsbegründung für die Beteiligung Dritter, eine Kostenübernahmezusage und eine Rechnungsadresse an. Es nennt mögliche Gebühren von 30 bis 500 Euro und erläutert, dass eine Drittbeteiligung mehrere Monate beanspruchen kann. Eine abschließende Entscheidung über den Informationszugang ist nicht beigefügt.
Für Unterlagen in der Verfügungsbefugnis der EMA verweist das PEI auf eine gesonderte Anfrage bei der EMA.
Eingang des Anliegens durch die zugeordnete Behördenantwort belegt.
09.08.2026 · PDF · 208 KB
Ergänzungen angefordert
31.08.2026 · PDF · 293 KB
Der Antrag soll die Zulassungs- und Bewertungsgeschichte seit 1997 anhand vorhandener Studien, Akten und späterer Bewertungen nachvollziehbar machen.
Das PEI fordert eine Antragsbegründung für die Beteiligung Dritter, eine Kostenübernahmezusage und eine Rechnungsadresse an. Es nennt mögliche Gebühren von 30 bis 500 Euro und erläutert, dass eine Drittbeteiligung mehrere Monate beanspruchen kann. Eine abschließende Entscheidung über den Informationszugang ist nicht beigefügt.
Eingang des Anliegens durch die zugeordnete Behördenantwort belegt.
09.08.2026 · PDF · 215 KB
Ergänzungen angefordert
31.08.2026 · PDF · 267 KB
Neben dem Informationszugang hat Markus Bönig eine eigenständige regulatorische Prüfung für vier Impfstoffe angeregt. Die folgenden Vorgänge zeigen die Eingaben, ihre Anlagen und die dazu vorliegenden Reaktionen.
Die Eingabe regt eine arzneimittelrechtliche Prüfung an und behandelt insbesondere den Mumpsstamm sowie die Übertragung von Studien- und Vorgängerdaten. Die Anlagenmappe ist im selben PDF enthalten.
Zu dieser eigenständigen Prüfanregung enthält das Archiv keine Behördenantwort. Die PEI-Schreiben in Abschnitt 02 betreffen ausschließlich den Informationszugang nach IFG.
Ausgehendes Schreiben liegt vor; ein gesonderter Versandnachweis ist nicht beigefügt.
09.08.2026 · PDF · 318 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Die Eingabe regt eine arzneimittelrechtliche Prüfung der Formulierungs- und Chargenzuordnung, der Übertragbarkeit von Entwicklungsdaten und der zum Zulassungszeitpunkt vorhandenen Evidenz an.
Zu dieser eigenständigen Prüfanregung enthält das Archiv keine Behördenantwort. Die PEI-Schreiben in Abschnitt 02 betreffen ausschließlich den Informationszugang nach IFG.
Ausgehendes Schreiben liegt vor; ein gesonderter Versandnachweis ist nicht beigefügt.
09.08.2026 · PDF · 210 KB
Zu diesem Vorgang ist keine Antwort in den vorliegenden Unterlagen enthalten.
Angeregt wird die Prüfung eines Verfahrens nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Eine gesonderte Anlagenmappe ordnet die Prüfthesen und noch offenen Aktenfragen.
Die EU-Kommission hält in ihrem Schreiben vom 28. August 2026 die Einleitung eines Artikel-20-Verfahrens nicht für erforderlich. Sie verweist auf die wissenschaftliche Bewertung durch den CHMP und die laufende Sicherheitsüberwachung. Nach ihrer Einschätzung liegen keine neuen Hinweise auf mangelnde Wirksamkeit oder Sicherheit vor.
Die gemeinsame Antwortdatei enthält das Schreiben zu M-M-RVaxPro auf Seite 1. Das Anlagenverzeichnis des Anschreibens nennt abweichend ProQuad. Die hier zugeordnete separate Anlagenmappe trägt den Titel M-M-RVaxPro; das Originalanschreiben wurde unverändert übernommen.
Eingang des Anliegens durch die zugeordnete Behördenantwort belegt.
Zusammengehörige Unterlagen zu dieser Eingabe.
09.08.2026 · PDF · 217 KB
09.08.2026 · PDF · 454 KB
Inhaltliche Antwort
28.08.2026 · PDF · 1.203 KB
Antwort zu M-M-RVaxPro auf Seite 1 der gemeinsamen PDF.
Angeregt wird die Prüfung eines Verfahrens nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Eine gesonderte Anlagenmappe ordnet die Prüfthesen und noch offenen Aktenfragen.
Die EU-Kommission hält in ihrem Schreiben vom 28. August 2026 die Einleitung eines Artikel-20-Verfahrens nicht für erforderlich. Sie verweist auf die wissenschaftliche Bewertung durch den CHMP und die laufende Sicherheitsüberwachung. Nach ihrer Einschätzung liegen keine neuen Hinweise auf mangelnde Wirksamkeit oder Sicherheit vor.
Die gemeinsame Antwortdatei enthält das Schreiben zu ProQuad auf Seite 2.
Eingang des Anliegens durch die zugeordnete Behördenantwort belegt.
Zusammengehörige Unterlagen zu dieser Eingabe.
09.08.2026 · PDF · 220 KB
09.08.2026 · PDF · 422 KB
Inhaltliche Antwort
28.08.2026 · PDF · 1.203 KB
Antwort zu ProQuad auf Seite 2 der gemeinsamen PDF.
Die Dokumente sind den jeweiligen Vorgängen zugeordnet. Die gemeinsame Antwortdatei der EU-Kommission enthält zwei Schreiben. PDF-Originale bleiben unverändert; für Word-Dateien stehen zusätzlich PDF-Lesefassungen bereit. Kontakt- und Versandlisten sowie die begleitende Bildsammlung sind nicht Teil der öffentlichen Dokumentauswahl.
Im nächsten Abschnitt lesen Sie die Kurzfassung auf 13 Seiten und anschließend die vollständige Evaluation der Masern-Impfnachweispflicht.
03 · Evaluation lesen · Kurzfassung
Die 13-seitige Kurzfassung der unabhängigen Evaluation der Masern-Impfnachweispflicht 2020–2026 vom 1. September 2026.
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Evaluation lesen · Langfassung
Die vollständige Ausarbeitung für den Zeitraum 2020–2026 mit Grundlagen, Berechnungen und Schlussfolgerungen.
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