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AGB Affiliate- / Botschafterprogramm

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate- / Botschafterprogramm von Redcap B.V. Pietersbergweg 291 1105BM Amsterdam Nederland, nachfolgend „Anbieter".
(2) Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie natürliche Personen (Privatpersonen).
(3) Abweichende Bedingungen des Affiliates gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Teilnahme setzt eine Registrierung über die vom Anbieter bereitgestellte Plattform voraus.
(2) Mit Annahme der Registrierung durch den Anbieter kommt der Affiliate-Vertrag zustande.
(3) Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Vertragsgegenstand

(1) Der Affiliate bewirbt Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters mittels individueller Tracking-Links, Gutscheincodes oder sonstiger Zuordnungssysteme.
(2) Erfolgt hierüber ein erfolgreicher Kauf, erhält der Affiliate eine Provision gemäß individueller Vereinbarung.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Werbemittel oder technische Systeme besteht nicht.

4. Provision

(1) Die Provisionshöhe wird individuell vereinbart und elektronisch bestätigt.
(2) Die Provision berechnet sich prozentual aus den Netto-Erlösen. Netto-Erlöse sind alle tatsächlich vereinnahmten Beträge abzüglich:

(3) Je nach individueller Vereinbarung gilt:

(4) Ein Provisionsanspruch entsteht nur bei vollständig bezahlten und nicht rückabgewickelten Käufen.

(5) Wird ein Kauf rückabgewickelt, entfällt der Provisionsanspruch rückwirkend. Bereits ausgezahlte Provisionen werden mit zukünftigen Vergütungen verrechnet. Eine Rückzahlungspflicht des Affiliates besteht nicht.

4a. Partner-Empfehlungsprogramm

(1) Der Affiliate ist berechtigt, weitere Affiliates (Partner) für das Programm zu werben.
(2) Für erfolgreich geworbene und aktive Partner erhält der werbende Affiliate eine zusätzliche Provision gemäß individueller Vereinbarung.
(3) Die Höhe und Struktur der Partner-Empfehlungsprovision wird dem Affiliate bei Vertragsschluss bzw. bei Aktivierung dieser Funktion mitgeteilt und elektronisch bestätigt.
(4) Die Partner-Empfehlungsprovision gilt unabhängig von der eigenen Verkaufstätigkeit des werbenden Affiliates, sofern die geworbenen Partner aktiv sind.

5. Laufzeit der Lifetime-Provision

Eine vereinbarte Lifetime-Provision endet automatisch:
1. mit Kündigung des Affiliate-Vertrages durch den Affiliate selbst,
2. bei Inaktivität des Affiliates über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Als inaktiv gilt ein Affiliate, wenn über diesen Zeitraum:
a) keine eigenen Vermittlungen (Direktverkäufe) erfolgt sind UND
b) keine aktiven geworbenen Partner vorhanden sind UND
c) aus bereits vermittelten Bestandskunden keine Umsätze generiert wurden.
3. mit außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter gemäß § 11 Abs. 3.
Nach Eintritt der Fälle 1 oder 2 gilt eine Auslaufphase von 12 Monaten, während der Provisionen aus bereits vermittelten Bestandskunden weiterhin ausgezahlt werden (Bestandsschutz). Bei außerordentlicher Kündigung gemäß Fall 3 entfällt der Bestandsschutz.

6. Tracking

(1) Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über das vom Anbieter eingesetzte technische Tracking-System.
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die beim Anbieter gespeicherten Daten.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Tracking-Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. Cookie-Blocker, Browsereinstellungen, technische Störungen).

7. Auszahlung

(1) Provisionen werden monatlich abgerechnet.
(2) Eine Auszahlung erfolgt erst ab Erreichen eines Mindestbetrages von 50 EUR und frühestens im Folgemonat nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage).
(3) Nicht erreichte Beträge werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
(4) Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.
(5) Sofern gesetzlich erforderlich, ist vor Auszahlung eine ordnungsgemäße Rechnung einzureichen.
(6) Der Affiliate erhält monatlich einen detaillierten Provisionsnachweis mit Aufschlüsselung aller Transaktionen per E-Mail oder über das Affiliate-Dashboard.

8. Pflichten des Affiliates

Dem Affiliate ist insbesondere untersagt:

Der Affiliate verpflichtet sich zur Einhaltung aller wettbewerbs-, datenschutz- und medienrechtlichen Vorschriften.

8a. Zulässige Werbemethoden

(1) Folgende Werbemethoden sind ausdrücklich zulässig:

(2) Ausdrücklich unzulässig sind:

(3) Bei Verstößen gegen Abs. 2 ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

9. Kennzeichnungspflicht

Werbliche Inhalte sind gemäß § 5a UWG und § 6 TMG eindeutig als Werbung zu kennzeichnen.
Der Affiliate ist selbst dafür verantwortlich, seine Veröffentlichungen rechtskonform zu kennzeichnen (z. B. „Werbung", „Anzeige", „Affiliate-Link").

10. Keine Exklusivität

Es besteht kein Exklusivitätsverhältnis. Der Affiliate ist frei, auch andere Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

11. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist gilt nicht für Provisionsansprüche aus geworbenen Partnern (Partner-Empfehlungsprogramm), diese bleiben gemäß § 5 bestehen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• Schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 8 oder § 8a
• Betrug oder Manipulation von Tracking-Daten
• Rufschädigung des Anbieters
(4) Bei ordentlicher Kündigung durch eine der Parteien bleiben Lifetime-Provisionsansprüche für bereits vermittelte Kunden für weitere 12 Monate nach Vertragsende bestehen (Bestandsschutz gemäß § 5). Bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund entfällt dieser Bestandsschutz.

12. Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Änderungsvorbehalt

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Affiliate mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
(2) Der Affiliate kann den Änderungen binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform (E-Mail ausreichend) widersprechen. Der Widerspruch gilt als ordentliche Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
(3) Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
(4) Änderungen der Provisionssätze für bereits vermittelte Bestandskunden sind ausgeschlossen (Besitzstandswahrung).

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14a. Datenschutz

(1) Der Affiliate verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des TTDSG.
(2) Beim Einsatz von Tracking-Technologien (Cookies, Pixel, etc.) ist die vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TTDSG einzuholen.
(3) Die Datenverarbeitung zwischen Anbieter und Affiliate wird bei Bedarf in einer gesonderten Datenschutzvereinbarung geregelt.

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